Abschluss & Nachweis
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Teilnahme‑ bzw. Schulungsnachweis,
der Ihnen die Tätigkeit im Rahmen der Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung stets in Verbindung
mit dem jeweiligen Anbieter und den landesrechtlichen Vorgaben erfolgt.